Anerkenntnisurteil vom Landgericht Duisburg - 2 O 352/15
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubigerinnen in Erbengemeinschaft 12.364,11 EUR zzgl. 5 % Zinsen seit dem 01.08.2015 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, die Klägerinnen von der Verpflichtung zur Zahlung von Anwaltskosten i.H.v. 958,19 EUR an die Rechtsanwälte M und G in E freizustellen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
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