Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 160/18

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die VERAS Immobilienmanagement GmbH Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 


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