Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 199/81

Tenor

In dem Verfahren

betreffend den Nachlaß des

hat die 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Düsseldorf vom 3. März 1981 am 14. April 1981

beschlossen i

Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wird das Amtsgericht Düsseldorf angewiesen, das Verfahren zur Feststellung des gesetzlichen Erbrechts des Fiskus durchzuführen.


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