Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20a S 106/83

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Mai 1983 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 39 C 6o2/82 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7o9,33 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. Oktober 1982 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen, die weitergehende Klage abgewiesen.

Von den erstinstanzlichen Kosten tragen der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3-

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO abgesehen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.