Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 13O176/83

Tenor

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

a)

an die Volksbank N eG, als Zessionarin zugunsten des Kreditkontos 126o/1754/5 des Klägers DM 6.49o,o6 nebst 1,1 % Zinsen aus DM 6.o18,66 monatlich ab dem 14. Juni 1983 zu zahlen;

b)

an den Kläger DM 3o8,74 nebst 4 % Zinsen jährlich ab dem 5. Februar 1983 zu zahlen.

2.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 9.ooo,-- vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.


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