Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 23 S 392/89

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 24. Januar 1990

für Recht erkannt:

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. April 1989 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.


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