Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 32 O 39/89

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicher-heitsleistung von 45.000,-- DM, die auch durch die

selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder West-Berlin erbracht werden kann.


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