Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20 S 146/99

Tenor

für

Recht

erkannt

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. Juni 1989 verkündete Ur¬teil des Amtsgerichts Neuss - 32 C 231/89 - teilweise abgeändert und die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 2.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 6. März 1989 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Bek1agten .

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs 1 ZPO abgesehen.


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