Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 16 0 190/89

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

 

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstrek­

kung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 1.500 DM abzuwenden, wenn diese nicht zuvor Si­

cherheit in gleicher Höhe leistet.

 

 

Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.


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