Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 5 O 156/92

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die

Klägerin 23.940,00 DM nebst 4 %Zinsen

seit dem 15. Dezember 1991 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheits­leistung in Höhe von 27.500,00 DM vorläufig voll-streckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundes­republik Deutschland erbracht wer-den.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.