Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 13 O 315/92

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 17.220,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Januar 1990 zu zahlen.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,00 DM, die auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar .


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