Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19T360_93

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

2.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegner. Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten wird nicht angeordnet.

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Beschwerdewert: 10.000,- DM:


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