Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 24 S 305/94 31 C 479/91 AG Neuss

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das am 19. Mai 1994 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss -31 C 479/91 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagten werden verurteilt, einer Mieterhöhung für die von ihnen innegehaltene Wohnung der D., E. 2. Geschoß, von monatlich netto 900,--DM auf monatlich netto 977,60 DM netto ab dem 01.08.1991 zuzustimmen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreites in beiden Rechtszügen werden der Klägerin 59/100, den Beklagten 41/100 auferlegt.


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