Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20 S 58/95

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 08.02.1995 -30 C 16261/94- abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits sowie der Nebenintervention haben die Kläger zu tragen.


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