Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 36 O 178/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin LIT 13.373.397 nebst 16,5 Zinsen aus LIT 5.199.273 seit 04.04.1995 aus LIT 3.152.160 seit 15.04.1995 und aus LIT 5.021.964 seit 04.05.1995 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.750,— DM, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.


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