Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4 O 229/91

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die

Klägerin.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in

Höhe von 450.000,-- DM vorläufig vollstreckbar

Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.


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