Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 15O501/95

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 146.793,80 DM nebst 11 % Zinsen seit dem 23.4.1994 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Hohe von 190.000 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.


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