Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4 O 50/96

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen, als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.