Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 215/96

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.06.1996 verkündete Urteil des Amtsg­richts Düsseldorf -52 C 19535/95 -wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat der Kläger zu tragen.


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