Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4 O 393/96

Tenor

Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die jeweilige Sicherheit kann auch durch die unbe-dingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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