Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 85/96

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt

1. den Gabelstapler CC, Fabrikations-Nr. xxx, transportversi¬chert an die CL herauszugeben,

2. an die Klägerin 8.155,29 DM nebst 5% Zinsen aus jeweils 627,33 DM seit dem 1.12. 1995, 2.1. 1996, 1.2. 1996, 1.3. 1996, 1.4. 1996, 2.5. 1996, 1.6. 1996, 1.7. 1996, 1.8. 1996, 1.9. 1996, 1.10. 1996, 1.11. 1996 und 1.12. 1996 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Kläge¬rin 23%, die Beklagte 77%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-DM. Der Klägerin wird nachgelas¬sen, die ihr von der Beklagten wegen anteilig ge¬schuldeter Kosten drohende Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 900,--

abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagte entsprechend hohe Sicherheit leistet.

Die jeweiligen Sicherheiten können auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesge¬biet geschäftsansässigen Bank oder Sparkasse er¬bracht werden.


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