Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4 O 175/98

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.900,00 DM zuzüglich 5 % Zinsen aus 970,00 DM seit dem 12. Januar 1993, zuzüglich 5 % Zinsen aus 1.100,00 DM seit dem 14. April 1993 sowie zuzüglich 5 % Zinsen aus 2.830,00 DM seit dem 17. Januar 1994 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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