Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 22 S 278/98

Tenor

hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf

die mündliche Verhandlung vom 12. März 1999 durch den

Vorsitzenden Richter am Landgericht X und die

Richter am Landgericht X und X

für R e c h t erkannt:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.Februar 1998

zugestellte und durch Beschluß vom 24.03.1998 berichtigte

Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 55 C 16171/97 - wird

auf ihre Kosten zurückgewiesen.


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