vom Landgericht Düsseldorf - 2b O 121/99

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 2 b Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 9. November 1999

für Recht erkannt:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 450,00 DM zu zahlen.

2..

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt der Kläger.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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