Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4 O 230/99

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und als Zoll- und/oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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