Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2b O 26/99

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 2 b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 03.05.2000

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für das beklagte Land hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 31.500,-.


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