Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 299/99

Tenor

1.

Das Versäumnisurteil vom 12.01.2000 wird aufrechterhalten.

2.

Der Beklagten werden auch die weiteren Kosten

des Rechtsstreits auferlegt.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.


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