Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 351/98

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 15. Februar 2001

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 49.700,00 nebst 4 % Zinsen seit dem 25.12.1997 zu zahlen.

Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage ab-gewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten aufer-legt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 70.000,00 vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldneri-sche Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht wer-den.


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