Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 270/98

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 21. März 2001 durch die Richterin am Landgericht x als Einzelrichterin

für R e c h t erkannt :

Die Klage wird abgewiesen

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer im Raum der Europäischen Union ansässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.


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