Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20 S 163/00

Tenor

hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 11.05.2001

durch die Richterin am Landgericht Dr. X,

den Richter X und den Richter am Landgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil

des Amtsgerichts Düsseldorf vom 05.05.2000

- 20 C 1322/00 - wird kostenpflichtig zurück-

gewiesen.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.


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