Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 24 S 95/01

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 24 . Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 29, Mai 2001 durch den Richter am Landgericht X, die Riehterin Y und den Vorsitzenden Richter am Landgericht Z

für

Recht

erkannt:

Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 12. Januar, 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss - 40 C 4573/00 - werden zurückgewiesen. Nach Teilrücknahme der Klage wird das angefochtene Urteil wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.710,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8.9.2000 zu zahlen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen der

Kläger 26% und der Beklagte 74 %. Die Kosten des

Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 11 % und

dem Beklagten zu 89 % auferlegt.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. l ZPO abgesehen.


1 2 3 4

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.