Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 23 S 40/01

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19.12.2000 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen.


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