Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 10 O 236/00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 383.468,91 € (750.000,00 DM) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins, höchstens jedoch 7,26 % Zinsen, seit dem 30.06.2000 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten· des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 32 %, die Beklagte zu 68 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheit auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu leisten.


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