Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 129/02

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2002, durch den der Antrag auf Bewilligung der Stundung zurückwiesen worden ist, wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen.

Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2002, durch den der Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist, wird aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Prüfung an das Amtsgericht - Richter - Düsseldorf zurückverwiesen.


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