Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 23 S 38/01

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche

Verhandlung vom 8. Mai 2002 •

für Recht erkannt:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.12.2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 1,077,95 nebst 4 % Zinsen seit dem 22.09.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO (a.F.) abgesehen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.