Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 346/01

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17.April 2002 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht X und die Richterinnen am Landgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 1.300,-- abzuwenden, wenn nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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