Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 34 O (Kart) 108/01

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 13. März 2002

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist l für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR, welche auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank öder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.


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