Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 538/01

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 3. Juli 2002

für Recht erkannt:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin

auferlegt.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 1.200,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.


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