Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 32 O 56/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 290.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. März 2003 zu zahlen Zug um Zug gegen die Über-gabe eines Rammgerätes ZR 20 T.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.