Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 21 S 471/02

Tenor

hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 7. August 2003

durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht X,

die Richterin am Landgericht X und

den Richter Dr. X

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juni 2002

verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf -48 C 4406/02-

teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.245,89 EUR nebst

Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem

01.09.2001 sowie 5,11 EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.


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