Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 23 S 491/02

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.10.2002 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 37 C 5975/02 – teil-weise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verur-teilt, an die Klägerin 2.842,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2001 zu zahlen.Die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.