Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 170/02

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.997,99 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 37.303,14 Euro seit dem 15. August 2002 und aus weiteren 13.694,85 Euro seit dem 28. Mai 2003 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme derjenigen Kosten, die durch die Verweisung des Rechtsstreits entstanden und von der Klägerin zu tragen sind, werden der Beklagten auferlegt.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.