Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 78/01

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des von der Beklagten beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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