Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 360/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 856,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. August 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt, jedoch mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Amtsgerichts Ahlen verursachten Mehrkosten, die allein von der Klägerin zu tragen sind.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Klägerin vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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