Teilurteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 507/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen,

1.

welche Umsätze und welche Lizenzeinnahmen - geordnet nach Jahren - sie (die Beklagte) mit den nachfolgenden Erfindungsgegenständen erzielt hat:

a)

Lagersystem für Langgutpaletten mit zwei oder mehr

Palettenmagazinen, in denen jeweils mindestens zwei Paletten

parallel übereinander absetzbar sind, und mit einer

Beschickungseinrichtung zum Anheben oder Absenken der

Paletten und deren horizontaler Bewegung quer zu ihrer

Längsrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die

Beschickungseinrichtung als quer zur Längsrichtung der

Langgutpaletten horizontal verfahrbare Portal-

Beschickungseinrichtung ausgebildet ist, deren Stützen mit Hilfe einer Antriebsvorrichtung an den Stirnseiten der Langgutpaletten vorbei verfahrbar sind,

wobei in einer ersten Ausführungsform auch die Palettenmagazine quer zur Längsrichtung der Langgutpaletten verfahrbar ausgebildet und mit Hilfe der Antriebsvorrichtung für die Stützen der Portal-Beschickungseinrichtung verfahrbar sind,

und in einer zweiten Ausführungsform in den Stützen oder im höhenverstellbaren Portalarm der Beschickungseinrichtung höhenverstellbare Tragteile für die Langgutpaletten vorgesehen sind (EP X und GM X, Ansprüche 1, 17);

b)

Sortier- und Abstellpalette für auf einer ihrer Schmalseiten aufstehende Einzelglasscheiben mit durch Fachteiler gebildeten Fächern, in denen die Glasscheiben einzeln gehaltert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Fachteiler aus mindestens einem gespannten Seil bestehen, das in der Palette vom unteren Rahmen bis zum oberen Rahmen verläuft (EP X und GM X, Anspruch 1);

c)

Vorrichtung zum Trennen von Glastafeln, insbesondere von Verbundglastafeln, und abgetrennten Traveren, mit einer Auflagefläche für die zu trennende Glastafel mit Positionierungsanschlägen an einer Seite und mit einer quer zu dieser Auflagefläche verlaufenden Trennwerkzeugeinrichtung, mit einer drehbaren an die Glastafel angreifenden Halterungseinrichtung zum Drehen der Glastafel oder der abgetrennten Travere in den Bereich der Trennwerkzeugeinrichtung und mit einer Verschiebeeinrichtung zum Herausbewegen eines abgetrennten Glastafelrestes aus diesem Bereich, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungseinrichtung so ausgebildet ist, dass sie von unten an die Glastafel bzw. Travere angreift und dass die Drehachse der Halterungseinrichtung auf der Symmetrielinie der Trennwerkzeugeinrichtung und der Positionierungsanschläge liegt (EP X, Anspruch 1);

d)

Verfahren zum Bearbeiten von Glastafeln, wobei eine Vielzahl von Einzelschnittmustern platzoptimiert auf Glasrohtafelflächen verteilt werden und anschließend eine entsprechende Menge Glasrohtafeln einer Schneidvorrichtung zugeführt und entsprechend dem berechneten Gesamtschnittmuster geschnitten und anschließend gebrochen werden, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht geschnittenen Restglastafeln in einem Zwischenspeicher gelagert werden, ihre Größe, Anzahl und ihr Lagerort rechnergestützt gespeichert werden und die im Zwischenspeicher gelagerten Restglastafeln bei der nächsten Schnittmusterberechnung eingerechnet, ausgewählt und der Schneidvorrichtung zugeführt werden (EP Xund DE X, Anspruch 1);

e)

Vorrichtung zum Bearbeiten von Glastafeln, insbesondere zum Durchführen des Verfahrens nach d), wobei eine Lagereinrichtung für unbearbeitete Glasrohtafeln, eine Verfahreinrichtung zum Entnehmen der Glasrohtafeln aus den Lagereinrichtungen, eine Schneidvorrichtung zum Schneiden der mit der Verfahreinrichtung verfahrenen Glasrohtafeln und eine Brechvorrichtung zum Aufteilen der Glasrohtafel in Glasscheiben sowie gegebenenfalls eine Sortiereinrichtung zum Bevorraten und Sortieren der geschnittenen Glastafeln vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zwischenspeichervorrichtung vorhanden ist, in welche nicht geschnittene Restglastafeln einlagerbar sind (EP X, Anspruch 10 und DE 101 39 715, Anspruch 3);

f)

Verfahren zum Trennen von Glas, wobei die Glasoberfläche im Bereich einer gewünschten Trennlinie zur Initiierung eines Risses angeritzt wird und anschließend eine Last derart in das Glas eingetragen wird, dass im Bereich der Ritzlinie der Bruch erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass die Last derart eingetragen wird, dass im Bereich der Ritzlinie eine langsame Rissausbreitung stattfindet, die zum Bruch führt (EP X und DE X, Anspruch 1);

Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach f), dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Eintragen einer Last in das Glas kraft- und/oder weggesteuerte Mittel zum Aufbringen der Last mit vorbestimmten Laststeigerungsraten sind (EP X und DE X, Anspruch 26);

h)

Verfahren zum Trennen von Glas, wobei durch eine Wärmequelle, insbesondere einen Laserstrahl, im Bereich einer gewünschten Trennlinie thermomechanische Spannungen durch Bestrahlung eingetragen werden, wobei der Laserstrahler entlang der Trennlinie, mindestens einen Laserstrahl aussendend, verfahren wird und ein Mittel zur Reflektion des Laserstrahls unterhalb der Glasplatte dem Laserstrahl gegenüberliegend mitbewegt wird (EP X und DE X; Anspruch 1);

i)

Vorrichtung zum Trennen von Glas, wobei eine

Schneideinrichtung an einer Verfahrbrücke entlang einer

geplanten Trennlinie verfahrbar angeordnet ist, dadurch

gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung aus einem

Laserstrahler und einem unterhalb der Glasplatte diametral

gegenüberliegend angeordneten Reflektor und/oder einer

Reflektoroptik aus einem Linsensystem und einem Reflektor

und/oder einem zweiten Laserstrahler ausgebildet ist (EP Xund DE X, Anspruch 16);

j)

Fächerpalette zur Lagerung und/oder zum Transport von

flächigen Gegenständen mit einem Gestell, an dem mindestens

eine Einstellzahnleiste angebracht ist, die Zähne und zwischen

den Zähnen liegende Fächer für die Aufnahme einer

Seitenkante der flächigen Gegenstände aufweist, dadurch

gekennzeichnet, dass in der mindestens einen

Einstellzahnleiste Einzelfächer vorgesehen sind, die von einer

ebenen Grundfläche und zwei dazu senkrecht angeordneten

Flanken der angrenzenden Zähne begrenzt werden, und dass

neben der mindestens einen Einstellzahnleiste mindestens eine

zentral zu betätigende Spannvorrichtung vorgesehen ist, die,

wenn sie gespannt ist, die zu lagernden und/oder zu transportierenden flächigen Gegenstände sichert, indem sie die eingestellten flächigen Gegenstände mit Bereichen ihrer Seitenflächen, die den Zähnen der Einstellzahnleiste gegenüberliegen, jeweils an eine Flanke der Zähne der mindestens einen Einstellzahnleiste andrückt (GM X, Anspruch 1);

k)

Ladegabel zum Umsetzen von Ladegut beim Be- und Entladen,

mit einem Laderahmen, an dem eine Ladeplattform zur

Aufnahme des Ladegutes vorgesehen ist, und an dessen

oberem Ende ein über die Ladeplattform verlaufender Tragarm

mit einer kontinuierlich über den jeweiligen Schwerpunkt der

beladenen bzw. unbeladenen Ladegabel verschiebbaren

Einhängeöse, dadurch gekennzeichnet, dass der Laderahmen

in einer Länge zur Einstellung der Höhe der Ladeplattform

teleskopartig ausgebildet ist (GM X, Anspruch 1);

I)

Ladungssicherungssystem für ein Lager- und Transportgestell

zur Lagerung und/oder zum Transport von flächigen

Gegenständen mit wenigstens einem Gestellteil, gegen das die

flächigen Gegenstände lehnen, und mit wenigstens einer in

seinem unteren Bereich eingesetzten Auflage für die untere

Kante der flächigen Gegenstände, das eine

Ladungssicherungseinrichtung mit einem Anschlagelement für

eine Seitenkante der flächigen Gegenstände aufweist, dadurch

gekennzeichnet, dass die Ladungssicherungseinrichtung an

oder in der Nähe der anderen Seitenkante der flächigen

Gegenstände ein Feder- oder Schwenkelement aufweist, das

mittels einer Spannvorrichtung einen Anpressdruck auf die

Fläche der flächigen Gegenstände zu derem flächigen Andruck

auf das jeweilige Gestellteil des Lager- und Transportgestells

ausübt (GM X, Anspruch 1);

m)

Hub- und Transportwagen zum Aufnehmen, horizontalen und

vertikalen Verfahren und zum Ablegen von

Verpackungseinheiten, wie Glaskisten, Endcaps,

Langgutpaletten und Stapeln von palettenförmigem Material sowie von Langgut- oder Stabmaterial zur Verwendung beim Beschicken und Leeren von Lagereinheiten, mit einem auf dem Boden verfahrbaren Fahrwagen, an dem ein Hubteil zum Anheben bzw. Absenken der Verpackungseinheiten bzw. des Materials angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich zwischen den an beiden Stirnseiten des Fahrwagens befindenden Fahrgestellen ein freier Abstand befindet, der größer ist als die Längsabmessung der zu bewegenden Verpackungseinheiten bzw. des Langgut- oder Stabmaterials und größer ist als die Breite der Lagereinheiten (GM X, Anspruch 1);

n)

Flachglasbearbeitungstisch, insbesondere zum Glasschneiden,

mit einer auf einem Gestell gelagerten Tischplatte mit

Handhabungseinrichtungen für die zu bearbeitenden

Flachgläser, die auf unterhalb der Tischplatte angeordneten

Linearführungen verschiebbar lagern, wobei der Tisch eine

Glasauflege- und Ablegevorrichtung aufweist, die zwei oder

mehr in die Tischplatte integrierte und mit deren Oberfläche

abschließende Schwenkarme umfasst, die im Bereich unterhalb

einer Tischkante der Tischplatte, jedoch oberhalb der

Linearführungen schwenkbar so gelagert sind, dass sie zum

Auf- und Ablegen der Flachgläser aus der Tischplatte heraus

und in diese hinein verschwenkbar sind, und dass die

Schwenkarme teleskopartig über die Tischkante hinaus

ausziehbar und wieder einschiebbar sind, so dass bei in der

Tischplatte eingeklappten Schwenkarmen die

Handhabungseinrichtungen längs der Linearführungen verfahrbar sind (DE X, Anspruch 1);

o)

Flachglasbearbeitungstisch mit einer Tischplatte und einer oberhalb der Tischplatte angeordneten und verfahrbaren Einrichtung zum Bearbeiten einer Glastafel, insbesondere zum Glasschneiden, wobei unterhalb der Tischplattenebene und neben einer Längsseitenkante der Tischplatte eine eine Stütze der Bearbeitungseinrichtung tragende Linearführungsschiene zum Abstützen und Verschieben der Bearbeitungseinrichtung angeordnet und der Flachgasbearbeitungstisch mit einer Glas-tafelauflegeeinrichtung ausgerüstet ist, die mindestens zwei rechtwinklig zur Längsseitenkante sich erstreckende, auf Abstand voneinander angeordnete Schwenkarme aufweist, die in einer horizontalen Ruhestellung nicht über die Oberfläche der Tischplatte überstehen und aus der Tischplatte in eine etwa vertikale Stellung seitlich neben die Längsseitenkante um eine Schwenkachse schwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkachse in einem Raum unterhalb der Tischplattenebene und oberhalb der Linearführung angeordnet ist, dass die Schwenkarme für ihre Ruhestellung nur so lang ausgeführt sind, dass sie nicht in den Verfahrweg der Stütze ragen, und dass ein Verlängerungsteil für eine Verlängerung in Richtung Verfahrweg der Stütze für die Schwenkarme vorgesehen ist (EP X, Anspruch 1);

P)

Verfahren zum Positionieren von mehreren nebeneinander

entlang einer zu einer Werkstückoberfläche parallelen Raum¬achse angeordneten Bearbeitungsköpfen, entlang der Raum¬achse, insbesondere von an einer Maschinenbrücke angebrachten Schneidköpfen einer numerisch gesteuerten Mehrkopf-Glasschneideanlage, wobei je ein Schneidkopf einem in Brückenlängsrichtung verfahrbaren Schlitten zugeordnet ist, und mindestens ein Schlitten in Brückenlängsrichtung steuerbar angetrieben wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitten einen Verbund bildend aneinander gekoppelt werden, dass die gekoppelten Schlitten nacheinander an eine vorbestimmte Sollposition an der Brücke gefahren werden und die dort zu

positionierenden Schlitten nacheinander aus der Kopplung gelöst und bis auf den zuletzt positionierten angetriebenen Schlitten ortsfest arretiert werden, dass die positionierten und arretierten Schlitten einen Verbund aus positionierten Schlitten bildend einander gekoppelt werden, und dass die Arretierungen der einzelnen Schlitten gelöst werden, so dass der Verbund aus aneinander gekoppelten Schlitten in seiner Gesamtheit entlang der Brückenlängsachse verschiebbar ist (EP X und DE X, Anspruch 1);

q)

Vorrichtung zum Positionieren von Bearbeitungsköpfen

zugeordneten Bearbeitungsmitteln einer

Mehrkopfbearbeitungsmaschine, insbesondere Schneidköpfen

zugeordnete Schneidkörper einer Mehrkopfglasschneideanlage

mit einer einen Schneidtisch überspannenden, entlang der

Tischlängsachse angetriebenen Brücke, an der mehrere

Schneidköpfe entlang einer Brückenlängsachse unabhängig

voneinander nebeneinander verschiebbar angeordnet sind,

wobei mindestens ein Schneidkopf entlang der

Brückenlängsachse antreibbar ist, dadurch gekennzeichnet,

dass die Schneidköpfe jeweils einem Schlitten zugeordnet sind,

welche unabhängig voneinander entlang der

Brückenlängsachse verschiebbar angeordnet sind, wobei die Schlitten zudem jeweils unabhängig voneinander betätigbare, lösbare Kopplungseinrichtungen zur Kopplung aneinander bzw. hintereinander aufweisen, wobei die nicht angetriebenen Schlitten unabhängig voneinander betätigbar lösbare Fixiereinrichtungen zum ortsfesten Fixieren der Schlitten an der Brücke aufweisen und Mittel zum Betätigen der Kopplungseinrichtungen, der Fixiereinrichtungen und des Antriebs des mindestens einen angetriebenen Schlittens vorhanden sind (EP 0 997 444, Anspruch il und DE X, Anspruch 18),

wobei

aa)

hinsichtlich der Positionen a) bis c), e), g), i) bis o) und q) die Auskunftspflicht für das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, Gebrauchen sowie die zu den genannten Zwecken erfolgte Einfuhr oder den zu den genannten Zwecken erfolgten Besitz der beschriebenen Gegenstände und hinsichtlich der Positionen d), f), h) und p) die Auskunftspflicht für das Anwenden der beschriebenen Verfahren besteht;

bb)

sich die Auskunftspflicht auf die Schutz-, Benennungs- und Erstreckungsstaaten der jeweiligen Schutzrechte bzw. Schutzrechtsanmeldungen erstreckt,

cc)

die Auskunftspflicht für Benutzungshandlungen besteht, die von

der Beklagten

- zu a) seit dem 1.10.1997 bzw. (nur bezüglich der Bundesrepublik Deutschland) seit dem 4.7.1996,

- zu b) in der Zeit vom 6.4.1994 bis 2.7.1997 bzw. (nur bezüglich der Bundesrepublik Deutschland) in der Zeit vom 6.5.1993 bis 30.9.2002,

- zu c) seit dem 19.11.1997,

- zu d) seit dem 19.2.2003,

- zu e) seit dem 19.2.2003,

- zu f) seit dem 13.8.2003,

- zu g) seit dem 13.8.2003,

- zu h) seit dem 20.8.2003,

- zu i) seit dem 20.8.2003,

- zu j) in der Zeit vom 28.5.1997 bis 1.3.2003,

- zu k) seit dem 28.9.2000,

- zu I) seitdem 7.5.1997,

- zu m) in der Zeit vom 20.1.2000 bis 1.3.2002,

- zu n) seit dem 6.7.1995,

- zu o) seit dem 27.9.1995,

- zu p) seit dem 2.3.2000 und

- - zu q) seit dem 2.3.2000

begangen worden sind;

dd)

zu den Lizenzeinnahmen das Abschlussdatum des betreffenden Lizenzvertrages und der Lizenznehmer zu benennen sind;

2.

wie der aktuelle Verfahrensstand zu den nachfolgenden

Schutzrechten bzw. Schutzrechtsanmeldungen ist:

X

3.

ob und gegebenenfalls wann sie (die Beklagte) nach dem 14.5.2002 die unter 2. bezeichneten Schutzrechte bzw. Schutzrechtsanmeldungen einschließlich etwaiger Prioritäts- und Erstreckungsrechte fallengelassen hat.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, den Kläger gegenüber dem Europäischen Patentamt als Erfinder zu der europäischen Patentanmeldung X zu benennen.

III.

Der den Gegenstand der deutschen Offenlegungsschrift X betreffende Auskunftsanspruch ist in der Hauptsache

erledigt.

IV.

Die weitergehende Klage auf Auskunft und Erfinderbenennung

wird abgewiesen.

V.

Die Klage wird darüber hinaus insgesamt abgewiesen,

1.

soweit sie auf die Abgabe eines Übernahmeangebotes

gerichtet ist;

2.

soweit sie auf die nachfolgenden Schutzrechte bzw.

Schutzrechtsanmeldungen gestützt ist:

- X

-

-

VI.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

-

VII.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 25.000,- EUR vorläufig vollstreckbar.

VIII.

Der Streitwert für das Teilurteil beträgt 100.000,-- EUR, wobei auf den abgewiesenen Teil ein Betrag von 75.000,-- EUR entfällt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276 277 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 292 293 294 295 296 297 298 299 300 301 302 303 304 305 306 307 308 309 310 311 312 313

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