Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 131/03

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 124.027,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins aus 2.476,70 EUR seit dem 10.02.2001,

8.426,43 EUR seit dem 30.06.2001 sowie

113.124,06 EUR seit dem 10.11.2003 zu zahlen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des bei-zutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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