Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20 S 82/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16.03.2004 - 230 C 19294 / 03 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:Es wird festgestellt, dass der Beklagten Regressansprüche bezüglich des Drittschadens aus dem Unfall vom 27.06.2003 nicht zustehen.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 2.970,57 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.


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