Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 0 4/04 U.

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.560,58 Euro nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszins seit dem 16.08.2002 zu zahlen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der beizutreibenden Beträge vorläufig vollstreckbar.


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