Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 45/05

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.739,57 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.06.2005 zu zahlen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % der jeweils beizu-treibenden Beträge vorläufig vollstreckbar.


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