Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 519/05

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 598,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8.08.2004 sowie 9 EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

II. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9 % und die Be-klagte zu 91 % zu tragen.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 30 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird nach-gelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 900 EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V. Die Berufung wird zugelassen.


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